Staatsangehörigkeit

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Ausbürgerung der von ausländischen Staatsangehörigen adoptierten
russischen Kinder aus dem russischen Staatsverband (Abs.1 § 26)

Zur Ausbürgerung der von ausländischen Staatsangehörigen adoptierten russischen Kinder aus dem russischen Staatsverband sind dem Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn folgende Unterlagen persönlich vorzulegen:

  1. Personalausweise der Adoptiveltern mit Ablichtungen und russischer Übersetzung.
  2. Ein in russischer Sprache ausgefüllter Antrag (Anlage № 6 — in  pdf- oder doc-Format öffnen). Der Antrag wird in der Anwesenheit eines Konsularbeamten unterschrieben.
  3. Geburtsurkunde des adoptierten Kindes mit einer Ablichtung.
  4. Russischer Auslandspass des adoptierten Kindes mit Ablichtungen der Seiten mit persönlichen Daten und dem Konsularanmeldungsstempel.
  5. Adoptionsurkunde mit einer Ablichtung.
  6. Einbürgerungszusicherung (mit einer angebrachten Apostille) des adoptierten Kindes oder Kinderausweis (Kinderreisepass) mit Ablichtung und russischer Übersetzung.
  7. Einverständniserklärung des adoptierten Kindes mit Vollendung des 14. Lebensjahres zur Ausbürgerung aus dem russischen Staatsverband. Die Erklärung wird in Anwesenheit eines Konsularbeamten unterschrieben.
  8. Drei Lichtbilder (3×4) des adoptierten Kindes mit Vollendung des 6. Lebensjahres.
  9. Quittung mit Zahlungsbestätigung (die Gebühr ist bei der Kasse des Generalkonsulats mit der EC-, VISA- bzw. MASTER-CARD zu bezahlen). Die Gebühr für die Ausbürgerung beträgt 170,- Euro. Zusätzlich werden Gebühren für notarielle Beglaubigung der russischen Übersetzungen (20,- Euro pro Seite) erhoben.
  10. Zwei Umschläge mit der Rücksendeadresse.

Bei der Antragstellung können auch andere Unterlagen angefragt werden.

Die Bearbeitungsfrist beträgt 1 Jahr. Soweit der Erlass des Präsidenten der Russischen Föderation vorliegt, wird der Antragsteller schriftlich informiert. Der russische Auslandspass des adoptierten Kindes sowie das Zusatzblatt zur Geburtsurkunde mit der Bestätigung der russischen Staatsangehörigkeit sind beim Generalkonsulat abzugeben, eine entsprechende Ausbürgerungsbescheinigung wird danach erteilt.

Abteilung Staatsangehörigkeit
Generalkonsulat der Russischen Föderation

Stand: 1. April 2009