Staatsangehörigkeit

Unterstrichene Wörter haben einen Tip.

Über das Verfahren der Ausbürgerung aus dem russischen Staatsverband

Russische Staatsangehörige, die im Ausland ständig leben, stellen gemäß § 32 Abs. 2 des Gesetzes der Russischen Föderation «Über die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation» vom 31.05.2002 № 62-FS persönliche Anträge auf Änderung der Staatsangehörigkeit bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation im Ausland, wo die angemeldet sind. Die Vorlage des russischen Auslandspasses ist dabei erforderlich. Nach der Prüfung der Angelegenheit durch die zuständigen russischen Behörden werden entsprechende Ausbürgerungsbescheinigungen ausgestellt, Auslands- und Inlandspässe der Antragsteller entzogen und vernichtet. Das Muster der Ausbürgerungsbescheinigung ist in den rechtlichen Verordnungen festgesetzt.


Fur die Ausburgerung aus der russischen Staatsangehorigkeit muss der Antragsteller personlich (Schalter 14 des Generalkonsulats) folgende Unterlagen einreichen: 1. Ein Antrag (muss nur in russischer Sprache am PC oder mit Kugelschreiber ohne jegliche Korrekturen ausgefullt werden) 2. Ein gultiger russischer Reisepass des Antragstellers mit der Kopie der ersten Seite (mit Foto und persohnlichen Angaben) 3. Ein gultiger oder abgelaufener russischer Pass mit dem Abmeldungsstempel;oder einAbmeldungszettel; oder eine Bescheinigung der Migrationsverwaltung des russischen Innenministeriums, die bestatigt, dass der Antragsteller in Russland nicht angemeldet ist (gilt nur fur Antragsteller, die in Russland geboren sind oder in Russland gewohnt haben). Der Antragsteller muss eine solche Bescheinigung selbst durch eine Anfrage an die russische Migrationsverwaltung des Innenministeriums (in der Region, wo der Antragsteller vor der Auswanderung gewohnt hat) erlangen. 4. Eine deutsche Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis(oder, wenn der Atragsteller ein deutscher Burger ist – Personalausweises) mit der Ubersetzung ins Russisch. Die Ubersetzung muss bei unserem Notar am Schalter 13 beglaubigt werden (kann auch bei einem Notar in Russland oder in russischen diplomatischenoder konsularischen Vertretungen beglaubigt werden). 5. Eine Einburgerungsurkunde fur Antragsteller, die deutsche Burger sind oder eine Einburgerungzusicherung fur die, die keine deutsche Staatsburgerschaft besitzen. Diese Unterlagen mussen mit „Apostille“ gestempelt und ins Russisch ubersetzt werden. Die Ubersetzung muss bei unserem Notar am Schalter 13 beglaubigt werden (kann auch bei einem Notar in Russland oder in russischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen beglaubigt werden). 6. Alle Unterlagen, die die Namensanderungdes Antragstellers bestatigen (Heiratseintrag, Bescheinigung uber die Namensanderung usw.). Diese Unterlagen mussen mit „Apostille“ gestempelt (gilt nicht fur die in GUS-Staaten ausgestellten Unterlagen) und ins Russisch ubersetzt werden. Die Ubersetzung muss bei unserem Notar am Schalter 13 beglaubigt werden (kann auch bei einem Notar in Russland oder in russischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen beglaubigt werden). 7. Eine Bescheinigung des russischen Steuerdienstes, die beweist, dassder Antragsteller keine Steuerverschuldung in Russland hat. Der Antragsteller muss eine solche Bescheinigung selbstandig durch eine Anfrage an den russischen Steuerdienst erlangen. Die offizielle Webseite des Steuerdiesnstes: www.nalog.ru. 8. 3 Fotos 3,5 x 4,5 9. Zwei Umschlage mit der Anschrifft des Antragstellers Die Konsulargebuhr betragt 61 Euro. Die Bearbeitung der Unterlagen kann bis zu 6 Monaten dauern.

Über die Feststellung der Staatsangehörigkeit

Wenn Sie nicht genau wissen, ob Sie russische Staatsangehorigkeit besitzen, konnen Sie das am Schalter 14 des Generalkonsulats prufen lassen.
Russische Staatsangehorige weisen sich im Ausland durch einen gultigen Reisepass der Russischen Foderation aus. Bei Bedarf (Passverlust, abgelaufener Pass, bzw. zweifelhafte Unterlagen) wird bei den zustandigen russischen Behorden uber die Staatsangehorigkeit der Betroffenen angefragt. Der Antragsteller wendet sich an Schalter 14 (Staatsangehorigkeitsabteilung) mit einem Termin an. Die Anfrage zur Feststellung der Staatsangehorigkeit ist kostenpflichtig. Die Gebuhr betragt 110 bzw. 61Euro.
Fur solche Prufung werden folgende Unterlagen benotigt:
1. Antrag und Fragebogen;
2. Abgelaufener Pass der russischen oder sowjetischen Burger mit einer Kopie;
3. Aufenthaltstitel oder Personalausweis mit einer Kopie;
4. Alle vorhandenen Unterlagen, die den standigen Wohnsitz des Antragstellers (oder seiner Eltern) am 06.02.1992 in Russland nachweisen (z.B. Arbeitsbuch, alter Pass mit Anmeldung, irgendwelche Bescheinigungen usw.) mit einer Kopie;
5. 1 Passbild 3,5x4,5 cm;
6. 1 Umschlag mit der Anschrift des Antragstellers
Sobald die Antwort vorliegt, wird der Antragsteller uber das Ergebnis schriftlich informiert. Danach sind auch Ausstellung eines Reisepasses bzw. Passersatzpapiers oder einer Negativbescheinigung moglich.

Stand: 28. Maerz 2018