Visa- und Einreisefragen

 

Wichtige Hinweise

Beachten Sie bitte folgendes:

Die Einreise in die Russische Föderation (RF) erfolgt mit einem gültigen Visum, das in einer Konsularvertretung der Russischen Föderation in Bonn, Hamburg, Berlin, München, Leipzig oder Frankfurt-am-Main rechtzeitig vor der Reise beantragt werden soll (gemäß Ihrem ständigen Wohnort). An der Grenze werden keine Visa ausgestellt. Die Visa für die Einreise/Transitreise in andere GUS-Staaten werden von den jeweiligen Konsulaten ausgestellt.

Für Bürger aus Drittländern ist grundsätzlich ein Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland erforderlich, ansonsten soll das Visum im Heimatland beantragt werden. Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt (keine Gruppenvisa) und gilt für einen in der Einladung/Reisebestätigung bestimmten Termin (keine Tagesvisa) und für festgelegte Ortschaften.

Zwei Visa im Pass werden gleichzeitig nicht ausgestellt.

Der Aufenthalt der Personen, die über ein mehrfaches Visum für kurzfristige Geschäftsreisen (auch zwecks kultureller und wissenschaftlicher Tätigkeit) verfügen, darf in der Russischen Föderation pro Zeitraum von 180 Tagen 90 Tage nicht übersteigen.

Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt und nicht erst vor dem Abflug (Geburtsdatum, Passnummer), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu können. Alle Beanstandungen im nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.

Im Einzellfall kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen gefordert werden. Die Vorlage gefälschter Unterlagen führt zu einem möglicherweise unbefristeten Verbot der Einreise nach Russland.

Das Generalkonsulat trägt keine Haftung für Nebenkosten, die durch Nichtausstellung eines Visums entstehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Einreise nach Russland trotz gültigen Visums verweigert werden kann, sofern sich an den Grenzstellen entsprechende Hinweise ergeben.