Visa- und Einreisefragen

 

Beantragung eines Visums nach Russland

Die Visabeantragung kann persönlich, über ein Reisebüro oder per Kurier (keine Expresspost-Kuriere gemeint) erfolgen. Folgende Unterlagen sind dabei vorzulegen (unvollständige Unterlagen und nicht vollständig ausgefüllte Visaanträge werden nicht angenommen):

  1. Original-Reisepass (keine Passkopien) oder Kinderausweis. Der Reisepass soll mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein. Außerdem soll der Pass bzw. Kinderausweis über mindestens 2 leere Seiten zwecks Einklebens des Visums verfügen.
  2. In Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefüllter und persönlich unterschriebener Visumantrag (im pdf-Format öffnen). Alle Fragen des Visumantrages sind richtig und vollständig zu beantworten. Die Vorschrift zum Ausfullen des Visumantrages

Wichtig! Für Staatsbürger von den USA, Großbritannien, Kanada und Georgien ist ein gesonderter Visumantrag auszufüllen (im pdf-Format öffnen).

  1. Auf dem Visumantrag festgeklebtes Passbild (keine Ablichtungen), Format 3,5x4,5 cm. Fotos im Profil, mit Mütze sowie Fotos, die den Antragsteller mit Sonnenbrille oder getönter Brille zeigen, werden nicht akzeptiert.
  2. Reisekrankenversicherungnachweis von einem in Russland anerkannten deutschen Versicherungsunternehmen sowie in Blockschrift oder mit Schreibmaschine ausgefülltes Versicherungskartenformular. Daten im Versicherungskartenformular sollen mit Daten im Visumantrag zusammenfallen.
  3. Einladung / Reisebestätigung.
  4. Ab dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit die Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Arten von Visa eingeführt.
    1. Für die Beantragung von Visa für Privat- oder Touristen- Reise werden bei der Antragstellung Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung (im Original), Registrierung der eigenen Firma, Nachweis von Wohneigentum usw.).
    2. Für die Beantragung von Visa für Geschäftsreisen werden verlangt:
    • (bei selbständig Erwerbstätigen) Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma;
    • (bei Angestellten oder Arbeitern) Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben.

Tipps:

Für mitreisende Kinder, die im Paß der Eltern eingetragen sind - ein entsprechendes Vermerk im Visumantrag sowie in der Einladung jenes Elternteils, in dessen Visum das Kind eingetragen wird. Achtung: das Lichtbild des Kindes, das im Reisepaß der Eltern eingetragen ist, soll in diesem Paß eingeklebt sein.

1. Für Geschäfts- und Dienstreisen wird zur Visabeantragung eine vom russischen Außenministerium, seiner entsprechenden regionalen Vertretung, oder den Behörden des russischen Innenministeriums ausgestellte förmliche Einladung benötigt.

Laut dem Abkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa werden ab dem 01.06.2007 Geschäftsvisa für Staatsangehörige der EU-Länder (mit Ausnahme von Irland und Großbritannien) auch aufgrund eines schriftlichen Ersuchens der gastgebenden juristischen Person, des gastgebenden Unternehmens oder der gastgebenden Organisation, der Repräsentanz oder deren Agenturen, von zentralstaatlichen oder örtlichen Behörden der Russischen Föderation oder Organisationskomitees von Handels- und Industrieausstellungen, Konferenzen und Symposien, die in Russland stattfinden, erteilt. Solch ein Ersuchen ist in Originalform oder in gut lesbarer Kopie und mit enthaltenden Angaben gemäss Artikel 4, Punkt 2 des Abkommens vom Antragsteller vorzulegen. Es wird um keine Postzusendungen von russischen Geschäftspartnern direkt an das Generalkonsulat gebeten.

Weitere Kategorien von Bürgern der EU-Länder, die Visa auf dem erleichterten Wege beantragen können, sowie vorzulegende Dokumente sind in Artikeln 4 und 5 des Abkommens erwähnt.

2. Für Touristen (auch Individualreisende) ist eine Reisebestätigung des russischen Reiseveranstalters mit folgenden Angaben erforderlich:

  1. Nummer der Reisebestätigung mit der Schreibmaschine oder typographisch lesbar angegeben;
  2. Art des beantragten Visums (1-malig oder 2-malig);
  3. Staatsangehörigkeit;
  4. Ein- und Ausreisedaten für Russland (max. 1 Monat);
  5. Name und Vorname des ausländischen Bürgers, an wen die Bestätigung gerichtet ist;
  6. Gebursdatum bzw. Ort und Geschlecht des ausländischen Bürgers;
  7. Passnummer des ausländischen Bürgers;
  8. Zweck der Reise (Tourismus, Autotourismus, Tourismus mit bestimmten Zwecken, Jagdtourismus);
  9. Reiseziel und Aufenthaltsort;
  10. Adresse des Reiseveranstalters und seine Ref. Nr. gemäss der Liste der touristischen Organisationen, die Reisen nach Rußland veranstalten;
  11. zusätzliche Angaben.

Eine solche Reisebestätigung wird von einem bevollmächtigten Mitarbeiter des Reiseveranstalters unterschrieben und mit einem Stempel dieses Reiseveranstalters versiegelt.

Weiterhin muss ebenfalls eine Reisebestätigung des deutschen Reisebüros oder ein Voucher des russischen Reiseveranstalters (in dem Fall, wenn die Reise direkt über das russische Reisebüro oder Hotel gebucht wird) vorgelegt werden.

Wiederholen Sie die wichtigsten Angaben im Visumantrag mit genauer Beschreibung der Reiseroute (was bei Bus- und kombinierten Reisen sehr wichtig ist, weil ein Spezialvermerk im Visum einzuholen ist).

Für individuelle Reisen mit dem PKW/Wohnmobil/Motorrad auf den freigegebenen Strecken und für Reisen mit der Transsibirischen Eisenbahn ist ebenso die o.e. Reisebestätigung erforderlich.

Tipp: Die Touristenvisa müssen spätestens 24 Stunden vor dem auf der Reisebestätigung angegebenen Einreisedatum ausgestellt sein.

3. Bei Transitvisa werden folgende Unterlagen zusätzlich eingereicht:

Tipp: Wenn Sie kein Visum für die Reise in ein Drittland brauchen (z.B. deutsche Staatsbürger für die baltischen Staaten), bitte eine Reisebestätigung fürs Drittland sowie Fahr- oder Flugtickets beifügen.

4. Privatvisa werden aufgrund einer förmlichen Einladung (die nur im Original vorzulegen ist) erteilt. Diese Einladung wird von russischen Staatsbürgern bei den örtlichen Innenministerium-Behörden eingeholt. Geben Sie bitte Ihre genaue Ein- bzw. Ausreisedaten im Visumantrag und die Reiseart (Flugzeug, PKW, Motorrad u.s.w.) an.

Tipp: Wenn das Kind ohne Eltern (mit Begleitperson) oder mit einem von seinen Eltern nach Russland reist, sollen die Eltern beim deutschen Notar eine Erklärung machen, Sie seien einverstanden, dass ihr Kind Deutschland für einen bestimmten Zeitraum verlässt.

Wichtig! Es wird um das Überprüfen der Angaben des Visums sofort nach Erhalt des Passes (Name, Geburtsdatum, Passnummer, Kindernamen) gebeten, um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig korrigieren zu lassen. Alle Beanstandungen können im Nachhinein nicht mehr geltend gemacht werden.

Stand 14.04.2011