Visa- und Einreisefragen

 

Bearbeitungsfristen für die Visumanträge

Die Botschaft oder das Generalkonsulat der RF prüft die Visumanträge und entscheidet über die Visumerteilung für die Einreise nach Russland je nach Kategorie und Häufigkeit der Einreisen innerhalb von 3 Werktagen bis 20 Kalendertagen nach Eingang vollständiger Antragsunterlagen und nach Begleichung von Konsulargebühren und evtl. Servicegebühren. Die Botschaft und das Generalkonsulat behalten sich vor, falls erforderlich, und gemäB dem Prinzip der Gegenseitigkeit, die Bearbeitungszeit der Visumanträge bis zu 30 Tage zu verlängern. VISABESTIMMUNGEN Folgende Bedingungen sind unerlässlich und bei der Visumbeantragung im Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn zu erfüllen! Die Prüfung und Bearbeitung eines Visumantrags (Formulars) setzt voraus, dass von dem Antragssteller oder seinem gesetzlichen Vertreter (sowie bevollmächtigen juristischen oder natürlichen Personen) vollständige Unterlagen vorgelegt werden. Das Fehlen von einem der erforderlichen Unterlagen führt zur Ablehnung des Visumantrags. In Einzelfällen kann der Antragsteller vom Generalkonsulat aufgefordert werden, zusätzliche Unterlagen oder Informationen vorzulegen. Die Mitarbeiter der Botschaft oder des Generalkonsulats behalten sich ebenfalls vor, sofern erforderlich, den Antragssteller zu einem persönlichen Gespräch zur Klärung der Details für den geplanten Aufenthalt in Russland oder vorgelegter Unterlagen in das Generalkonsulat zu bitten. Die vorgelegten Unterlagen müssen den Forderungen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation sowie dem Abkommen über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation entsprechen. Die Vorlage gefälschter Unterlagen oder Visumanträge mit vorsätzlich falsch gemachten Angaben führt zur Ablehnung der Visumerteilung. Die Visumgebühr ist vor der Antragstellung zu entrichten und wird im Falle einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Liste der vorzulegenden Unterlagen bei der Visumbeantragung 1. Ein gültiger Reisepass (diplomatischer, regulärer oder Dienstpass) oder ein anderes Identitätsdokument, in der Russischen Föderation als solches anerkannt (im Folgenden -Pass). Ein Pass darf keine Zweifel hinsichtlich der Echtheit seiner Zugehörigkeit dem Passinhaber erregen, keine Vermerke, Eintragungen, Korrekturen oder Retuschierungen aller Art, die von den zuständigen Behörden eines ausländischen Staates nicht beglaubigt sind, keine ausgerissene oder genähte Seiten enthalten. Ein Pass muss noch zwei leere Seiten für Visumeinträge enthalten und noch mindestens sechs Monate nach dem Tag des Visumablaufs gültig sein. Im Falle der Erteilung eines Privatvisums für ausländische Bürger, die zum Zwecke der Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe, zum Besuch eines schwer kranken Verwandten ersten Grades oder zur Beerdigung eines nahen Verwandten einreisen, darf die Passgültigkeit des Antragsstellers nicht vor Visumende ablaufen. Bei der Erteilung eines Arbeits- oder Studienvisum für einmalige oder zweimalige Einreise muss der Pass noch mindestens 1.5 Jahre ab dem Tag der Visumausstellung gültig sein. 2. Ein ausgefüllter Visumantrag. Ein Visumantragsformular muss in elektronischer Form auf der Internetseite visa.kdmid.ru in Sprachen Russisch oder Englisch ausgefüllt werden. Alle Fragen im Visumfragebogen müssen vollständig beantwortet und alle Felder des Visumantrags lückenlos ausgefüllt werden. Wichtig! Wählen Sie bitte den gewüschten Ort des Russischen Visazentrums und beenden Sie Ihren Visumantrag mit der Taste "Exit". Das ausgedruckte Visumformular wird von dem ausländischen Bürger eigenhändig unterzeichnet (die Unterschrift darf die dafür im Formular vorgesehene FeldgröBe nicht überschreiten) und zu den Reisedokumenten beigelegt. 3. Ein Lichtbild 3,5 õ 4,5 cm (nur farbig!). Ein Farbfoto des Antragstellers auf dem hellen Hintergrund, Gesicht ohne verdunkelnde Brille frontal und deutlich aufgenommen und ohne Kopfbedeckung (zulässig nur bei den Personen, deren Religion oder nationale Tradition sie dazu verpflichtet, vorausgesetzt, dass das Passfoto ebenfalls mit Kopfbedeckung aufgenommen wurde). Das Lichtbild wird in das dafür vorgesehene Feld auf dem Visumformular geklebt (Kästchen Foto). 4. Nachweis einer Auslandskrankenversicherung. Alle Antragsteller sowie Staatenlose m?ssen zusammen mit den Antragsunterlagen einen Nachweis ?ber eine bestehende und in Russland g?ltige Auslandskrankenversicherung vorlegen. Von dieser Regelung sind (aufgrund des Gegenseitigkeitsprinzips) die Mitarbeiter der diplomatischen Vertretungen, Konsulaten und internationalen Organisationen sowie die Familienmitglieder des oben genannten Personenkreises ausgenommen. Die Versicherungspolice muss von einem in der Russischen F?deration zugelassenen Versicherungsunternehmen ausgestellt werden. Die Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice reicht aus. 5. Bei der Visumbenantragung anderer ausl?ndischen Staatsangeh?rigen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, ist in einigen F?llen als Nachweis ?ber die Gestattung f?r einen durchg?ngigen Aufenthalt zus?tzlich die Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich. 6. Bei der Beantragung von Gesch?fts-, Touristen- und Privatvisum ist die Vorlage eines Einkommensnachweises bzw. eines gleichwertigen R?ckkehrwilligkeitsnachweises des Antragsstellers erforderlich. Als R?ckkehrwilligkeitsnachweis f?r ein Touristenvisum wird ebenfalls ein s.g. Garantieschreiben von einem deutschen Reiseunternehmen akzeptiert, welches die R?ckkehrwilligkeit seines Kunden in den Aufenthaltsstaat garantiert. Visumerteilungsvoraussetzungen 1. Eine Einladung im Original f?r die Einreise in die Russische F?deration, ausgestellt entsprechend den Vorschriften russischer Gesetzgebung vom Ministerium f?r Auslandsangelegenheiten der Russischen F?deration, vom F?deralen Migrationsdienst oder dessen lokalen Vertretungen. 2. Eine Reisebest?tigung f?r einen ausl?ndischen Touristen im Original oder in Kopie, ausgestellt von einem russischen Reiseveranstalter mit einer g?ltigen Referenz-Nummer, sowie ein Reisevertrag im Original oder in Kopie (der sogenannte Voucher). 3. Eine Entscheidung der regionalen Niederlassung des F?deralen Migrationsdienstes ?ber die Erteilung einer zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis f?r einen ausl?ndischen Staatsb?rger in der Russischen F?deration. 4. Eine Entscheidung des F?deralen Migrationsdienstes oder dessen lokalen Vertretungen ?ber die Fl?chtlingsanerkennung eines ausl?ndischen Staatsb?rgers. 5. Ein Transitvisum wird aufgrund der Vorlage g?ltiger Hin-und R?ckfahrkarten f?r die Reise durch die Russische F?deration oder einer Buchungsbest?tigung ausgestellt, au?erdem ist ein Visum f?r die Einreise in das an Russische F?deration grenzende Land, f?r den Zielstaat oder ein Pass des Zielstaates erforderlich. Laut Vorschriften der zwischenstaatlichen Abkommen muss ein ausl?ndischer Staatsb?rger seine Berechtigung zur visumfreien Einreise in das Zielland mit einem g?ltigen Dokument belegen. 6. Unterlagen zur Best?tigung des Reisezwecks laut Abkommen ?ber die Erleichterung der Visaerteilung zwischen Russland und EU sowie D?nemark, Norwegen, Island, Schweiz, S?dkorea und Indien. 7. Visa zur mehrmaligen Einreisen f?r die Frist bis zu einem Jahr bei der Beantragung mit einer schriftlichen Einladung von dem gastgebenden Unternehmen wird nur dann erteilt, wenn der Antragssteller im Laufe des letzten Jahres (12 Monate) bereits mit einem Visum, au?er Transit, einmal in die Russische F?deration eingereist war und das ausgestellte Visum unter Ber?cksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften der Russischen F?deration genutzt hat (z.B. die erlaubte Aufenthaltsfrist nicht ?berschritten). Nachweise ?ber den Zweck der Reise laut Abkommen Russland-EU, Russland-D?nemark, Russland-Norwegen, Russland-Island, Russland-Schweiz, Russland-S?dkorea: 1. F?r Angeh?rige offizieller Delegationen: - ein von einem zust?ndigen ausl?ndischen Organ ausgestelltes Schreiben im Original, in dem best?tigt wird, dass der Antragssteller Mitglied der Delegation ist; - Kopie einer Einladung von der gastgebenden Organisation. 2. F?r Gesch?ftsleute und Vertreter von Unternehmensverb?nden: - ein schriftliches Ersuchen im Original oder in Kopie von der gastgebenden russischen Organisation. 3. F?r Lkw - und Busfahrer, die international Fracht oder Fahrg?ste in Fahrzeugen bef?rdern(Abkommen Russland-EU, Russland-Norwegen, Russland-D?nemark, Russland-Island, Russland-Schweiz): - ein schriftliches Ersuchen im Original des nationalen Verkehrsunternehmensverbands f?r den grenz?berschreitenden Kraftverkehrsdienst mit Angabe des Zwecks, der Dauer und H?ufigkeit der Fahrten. 4. F?r Angeh?rige des Zugbegleiter- , K?hlwagen- und Triebfahrzeugpersonals in internationalen Z?gen: - ein schriftliches Ersuchen der zust?ndigen Eisenbahngesellschaft. 5. F?r Journalisten, die ?ber Ereignisse, Veranstaltungen usw. berichten: - ein Dienstausweis oder eine von einem Berufsverband ausgestellte Bescheinigung im Original, aus dem bzw. der hervorgeht, dass der Antragsteller professioneller Journalist ist; - eine vom Arbeitgeber ausgestellte Best?tigung im Original, dass die Reise zwecks journalistischer T?tigkeit erfolgt. 6. F?r Teilnehmer an wissenschaftlichen kulturellen oder k?nstlerischen Veranstaltungen: - ein schriftliches Ersuchen im Original oder in Kopie von der russischen gastgebenden Organisation. 7. F?r Sch?ler, Studenten, Promovierende und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien- und Ausbildungszwecken f?r die Aufenthaltsdauer von insgesamt h?chstens 90 Tagen einreisen wollen (Abkommen Russland-EU, Russland-Norwegen, Russland-D?nemark, Russland-Island, Russland-Schweiz): - ein schriftliches Ersuchen im Original oder in Kopie oder eine Einschreibebescheinigung der russischen Gasthochschule oder ein vorl?ufiger Studentenausweis (Sch?lerkarte) von einer russischen Bildungseinrichtung. 8. F?r Teilnehmer an internationalen Sportveranstaltungen und Begleitpersonal (Trainer, medizinisches Personal, Manager): - ein schriftliches Ersuchen im Original oder in Kopie von der russischen Gasteinrichtung. 9. F?r Teilnehmer an offiziellen Austauschprogrammen von Partnerst?dten- oder Regionen: - ein schriftliches Ersuchen des Verwaltungsleiters ausl?ndischer Stadt oder Region, in dem best?tigt wird, dass der Antragssteller Mitglied der Delegation ist; - offizielle Einladung des Verwaltungsleiters der Gastgeberstadt/Region in Kopie. 10. F?r enge Verwandte (Eltern, Kinder, Ehepartner, Gro?eltern, Enkelkinder), Staatsb?rger der EU, Norwegen, D?nemark, Island, Schweiz und S?dkorea, die laut Abkommensvorschriften ihren rechtm??igen Aufenthalt in der Russischen F?deration haben: - ein notariell beglaubigtes schriftliches Ersuchen im Original oder Kopie des Gastgebers; - ein Dokument im Original oder in Kopie, in dem die Verwandtschaft zwischen dem Antragsteller und gastgebender Person best?tigt wird; - ein Dokument in Kopie, das den rechtm??igen Aufenthalt der gastgebenden Person best?tigt wird (Aufenthaltserlaubnis, befristete Aufenthaltsgestattung, Arbeits-, oder Studienvisum, ausgestellt f?r die Dauer von mehr als 90 Tagen). 11. F?r Personen, die Soldatengr?ber oder Zivilgr?ber besuchen (Abkommen Russland-EU, Russland-Norwegen, Russland-D?nemark, Russland-Island, Russland-Schweiz): - ein Dokument im Original oder in Kopie, ausgestellt von einer zust?ndigen russischen Beh?rde, in dem die Existenz und das Fortbestehen des Grabes best?tigt werden; - ein Dokument im Original oder Kopie, in dem die Verwandtschaft zwischen dem Antragsteller und dem Begrabenen best?tigt wird. G?ltigkeitsdauer der in Deutschland ausgestellten Visakategorien f?r die Russische F?deration F?r Touristenvisum (einmalige und zweimalige Einreise) - h?chstens 30 Tage. Ein zweimaliges Touristenvisum wird f?r eine Frist bis 1 Monat ausgestellt und nur dann, wenn der Antragsteller w?hrend seiner Aufenthalt in Russland den Touristenzweck seiner Reise in die benachbarten L?nder durch die vorgelegten Unterlagen belegen kann. Die Reiserouten m?ssen in den Reiseunterlagen angegeben werden (oder in der von einem russischen Reiseveranstalter ausgestellten Reisebest?tigung), jedoch nicht in dem Voucher (Vertrag ?ber die Reisedienstleistung). F?r Transitvisum: einmalige Einreise bis zu 3 Tagen, zweimalige Einreise bis zu 6 Tagen. F?r einen ausl?ndischen Staatsb?rger, der bei der Einreise in das Zielland die Russische F?deration mit einem Pkw durchqueren will, wird ein Transitvisum f?r die Dauer einer k?rzesten Route ausgestellt. Die genannte Dauer wird aufgrund einer 500 km- Tageskilometerleistung berechnet. F?r die Personen, die auf dem Luftwege in das Zielland durch Russische F?deration reisen, wird ein Transitvisum f?r die Dauer von h?chstens 3 Tagen erteilt. F?r die Reisende, die auf dem Luftwege ohne Landung Russland durchqueren, ist kein Transitvisum erforderlich. F?r Privat-, Arbeits- oder Studienvisum (einmalige, zweimalige Einreisen) h?chstens 90 Tage. F?r mehrmaliges Visum - Staatsb?rger von EU, Teilnehmer des Abkommens, k?nnen sich im Hoheitsgebiet der Russischen F?deration mit einem mehrmaligen Visum aufhalten, jedoch f?r die Dauer von h?chstens 90 Tagen (insgesamt oder durchgehend) innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Die Visumerteilung f?r mehrmalige Einreisen bis zu 5 Jahren f?r nahe Verwandte gilt nur f?r Ehegatten und Kinder (auch Adoptivkinder) unter 21 Jahre oder unterhaltsberechtigte ausl?ndische B?rger. F?r andere nahe Verwandte wird nur ein einmaliges Visum f?r die Dauer bis zu 90 Tage erteilt. Mehrmalige Visa k?nnen nicht f?r eine Dauer ausgestellt werden, die l?nger ist als eine Aufenthaltserlaubnis f?r Russland, befristete Aufenthaltsgestattung, Arbeits- oder Studienvisum.

Stand 22.11.2012