Die Bezahlung erfolgt an der Kasse des Generalkonsulates mit EC/VISA/Mastercard (sieh Zahlungsbedingungen). Es wird um keine Banküberweisungen gebeten.
I. Visagebühren und Antragsbearbeitungszeit für Bürger der Europäischen Union (außer Großbritannien und Irland) sowie Bürger von Norvegen, Dänemark und der Schweiz
Gemäß Artikel 6 und 7 des Visaerleichterungsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation vom 25.05.2006 (Inkrafttreten am 01.06.2007)
ABKOMMEN
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation
über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für Bürger
der Europäischen Union und für Staatsangehörige der Russischen Föderation
Artikel 6 - Antragsbearbeitungsgebühren
1. Für die Bearbeitung der Visumanträge wird eine Gebühr in Höhe von 35 Euro erhoben.
2. Die Vertragsparteien verlangen eine Bearbeitungsgebühr von 70 Euro, wenn der Visumantrag und die nötigen Unterlagen vom Antragsteller erst drei Tage oder weniger vor seiner geplanten Abreise eingereicht werden. Ausgenommen sind die in Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben b, e und f sowie in Artikel 7 Absatz 3 genannten Fälle.
3. Folgende Personenkategorien sind von der Antragsbearbeitungsgebühr befreit:
a) enge Verwandte – Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder), Eltern (auch Vormunde), Großeltern und Enkelkinder – von Bürgern der Europäischen Union, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation rechtmäßig wohnhaft sind;
b) Angehörige offizieller Delegationen, die mit an einen Mitgliedstaat, die Europäische Union bzw. die Russische Föderation gerichteter offizieller Einladung an Treffen, Besprechungen, Verhandlungen oder Austauschprogrammen sowie an Veranstaltungen von Regierungsorganisationen teilnehmen, die auf dem Gebiet der Russischen Föderation bzw. eines Mitgliedstaats stattfinden;
c) Mitglieder von nationalen und regionalen Regierungen und Parlamenten, von Verfassungsgerichten und Obersten Gerichten, sofern diese nicht durch dieses Abkommen bereits von der Visumpflicht befreit sind;
d) Schüler, Studenten, Postgraduierte und mitreisendes Lehrpersonal, die zu Studien oder Ausbildungszwecken einreisen wollen;
e) Behinderte und gegebenenfalls ihre Begleitpersonen;
f) Personen, die aus humanitären Gründen, beispielsweise zwecks Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe, reisen müssen, sowie deren Begleitpersonen und Personen, die zur Beerdigung eines engen Verwandten reisen oder einen schwerkranken engen Verwandten besuchen wollen, wenn sie entsprechende Nachweise vorlegen;
g) Teilnehmer an internationalen jugendlichen Sportveranstaltungen und deren Begleitpersonal;
h) Teilnehmer an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Tätigkeiten, darunter an Hochschul und anderen Austauschprogrammen;
i) Teilnehmer an offiziellen Austauschprogrammen von Partnerstädten.
Artikel 7- Antragsbearbeitungszeit
1. Die diplomatischen Vertretungen und konsularischen Einrichtungen der Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation entscheiden innerhalb von 10 Kalendertagen nach Eingang des Antrags und der erforderlichen Dokumente über die Visumanträge.
2. Die Frist für die Entscheidung über einen Antrag kann in Einzelfällen insbesondere dann auf bis zu 30 Kalendertage verlängert werden, wenn eine weitere Prüfung erforderlich ist.
3. Die Frist für die Entscheidung über einen Antrag kann in dringenden Fällen auf 3 Arbeitstage oder weniger verkürzt werden.
II. Visagebühren für Staatenlose
Einmaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 4 bis 20 Arbeitstagen – 75 Euro
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 1 bis 3 Arbeitstagen – 150 Euro
Zweimaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 4 bis 20 Arbeitstagen – 105 Euro
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 1 bis 3 Arbeitstagen – 195 Euro
Mehrmaliges Visum
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 4 bis 20 Arbeitstagen – 150 Euro
Bearbeitung des Visumantrags innerhalb von 1 bis 3 Arbeitstagen – 300 Euro
III. Visagebühren für Arbeitsvisa und Studiumsvisa für Studenten, derer gesamte Aufenthalt in Russland 90 Tage übersteigt
Für deutsche Staatsbürger (unabhängig von Bearbeitungszeit) – 60 Euro
IV. Visagebühren für alle Visaarten für Staatbürger anderer Länder sowie Visagebühren für Arbeitsvisa und Studiumsvisa für Staatbürger der EU-Länder
Die Visagebühren für alle Visaarten für Staatbürger anderer Länder sowie die Visagebühren für Arbeitsvisa und Studiumsvisa für Staatbürger der EU-Länder werden beim Antragstellen bekanntgegeben.