Nach der geltenden russischen Gesetzgebung besteht es keine Möglichkeit, im Generalkonsulat der Russischen Föderation in der Bundesrepublik Deutschland eine Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung an die russischen Staatsangehörige zu erteilen.
Die Mitarbeiter der Notarstelle des Generalkonsulats können nur eine Unterschrift der Personen unter der eidesstattlichen Erklärung über den Familienstand: in Form einer schriftlichen Erklärung vor der russischen konsularischen Vertretung beglaubigen.
Abteilung Notariat
Generalkonsulat der Russischen Föderation