Die konsularischen Dienstleistungen bestehen in der Registrierung eines Todesfalls, Legalisierung der von der deutschen Seite erteilten Dokumente, Ausstellung der für Grenz- und Zollbehörden, bzw. Sozialämter der Russischen Föderation benötigten Unterlagen, und Plombierung der Särge (Urnen) für den Weitertransport in die Russische Föderation.
Im Rahmen der russischen Gesetzgebung werden die o.g. Maßnahmen ausschließlich durch die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Bestattungsinstitute durchgeführt.
Das Generalkonsulat leistet dabei keine finanzielle Hilfe. Alle Bestattungskosten werden von Verwandten des Verstorbenen oder von Versicherungsunternehmen übernommen.
Das Verfahren unterscheidet sich abhängig von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.
Im Fall der Bestattung eines russischen Staatsangehörigen werden keine Konsulargebühren erhoben.
Ein deutsches Bestattungsinstitut legt dem Generalkonsulat folgende Unterlagen in Kopien per Fax oder E-Mail (die Übersetzung ins Russische ist dabei nicht erforderlich) vor:
- Russischer Reisepass des/der Verstorbenen.
- Russischer Inlandspass ggf. die Geburtsurkunde (falls vorhanden) des/der Verstorbenen.
- Auszug aus dem Sterbeeintrag oder aus der Sterbeurkunde (von einem deutschen Standesamt erteilt) mit Apostille.
- Leichenpass (für Urnen nicht erforderlich) mit Apostille.
- Todesbescheinigung (vertraulicher Teil, Blatt 2 oder 3) mit der angegebenen Todesursache.
- Todesbescheinigung (nichtvertraulicher Teil, Blatt 2 oder 3) mit Hinweisen dafür, dass der/die Verstorbene an keiner übertragbaren Krankheit erkrankt war.
- Bestätigung des deutschen Bestattungsinstitutes (bzw. des Krematoriums), dass sich im Sarg (bzw. in der Urne) keine fremden Gegenstände befinden.
- Bescheinigung des Krematoriums über die Einäscherung (für Urne) mit Apostille.
Für die Verstorbenen, deren russische Staatsangehörigkeit nicht festgestellt wurde, werden Konsulargebühren nach allgemeinem Tarif (als für nicht russische Staatsangehörige) erhoben. Ein deutsches Bestattungsinstitut legt dem Generalkonsulat folgende Unterlagen in Kopien per Fax oder E-Mail (die Übersetzung ins Russische ist dabei nicht erforderlich) vor:
- Personalausweis des/der Verstorbenen.
- Zustimmung des russischen Bestattungsinstitutes (bzw. des Friedhofes), die Bestattung durchzuführen.
- Auszug aus dem Sterbeeintrag oder aus der Sterbeurkunde (von einem deutschen Standesamt erteilt) mit Apostille.
- Leichenpass (für Urnen nicht erforderlich) mit Apostille.
- Todesbescheinigung (vertraulicher Teil, Blatt 2 oder 3) mit der angegebenen Todesursache.
- Todesbescheinigung (nichtvertraulicher Teil, Blatt 2 oder 3) mit Hinweisen dafür, dass der/die Verstorbene an keiner übertragbaren Krankheit erkrankt war.
- Bestätigung des deutschen Bestattungsinstitutes (bzw. des Krematoriums), dass sich im Sarg (bzw. in der Urne) keine fremden Gegenstände befinden.
- Bescheinigung des Krematoriums über die Einäscherung (für Urne) mit Apostille.
Nach dem Erhalt der Kopien der o.g. Dokumente werden die benötigten Unterlagen von dem Generalkonsulat vorbereitet und ein Termin für den Bestattungsinstitutsvertreter bezüglich Lötung des Zinkkontainers und der Versiegelung des verzinkten Sarges (der Urne) vereinbart.
Sprechstunden: werktags, von 9:00 bis spätestens 11:00.
Zum festgelegten Termin werden die benötigten Unterlagen im Original vom Notar nachgeprüft und anschließend die Konsularbescheinigungen ausgegeben.
Abteilung Notariat
Generalkonsulat der Russischen Föderation