Notarielle Angelegenheiten

Unterstrichene Wörter haben einen Tip.

Die Eheschließung in der Russischen Föderation

Falls Sie beabsichtigen, die Eheschließung in der Russischen Föderation vorzunehmen, dann sollen Sie folgende Unterlagen einer Konsularvertretung der Russischen Föderation vorlegen:

  1. Reisepass (Original und Kopie mit Übersetzungen).
  2. Geburtsurkunde.
  3. Ein von dem zuständigen Standesbeamten ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis.
  4. Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand.
  5. Unterlagen, die die Auflösung der früheren Ehen bestätigen (Scheidungsgerichtsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners).

Alle o.g. Originale der deutschen Unterlagen (nicht aber russische Übersetzungen) sollen bei zuständigen Behörden der Bundesrepublik mit APOSTILLE gemäß Haager Übereinkommen vom 5 Oktober 1961 versehen werden.

Es ist unbedingt erforderlich, Übersetzungen von allen Unterlagen in russische Sprache beizulegen. Schriftstücke ohne Übersetzungen können von uns nicht bearbeitet werden.

Die Konsulargebühr für eine Beglaubigung beträgt 15 EURO pro Seite der Übersetzung.

Alle obengennante Unterlagen können Sie persönlich im Generalkonsulat bestätigen lassen oder per Post (per Einschreiben) zu uns senden.

Abteilung Notariat
Generalkonsulat der Russischen Föderation

Stand: 1. Juni 2010