Konsularische Anmeldung

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Über konsularische Anmeldung der Adoptivkinder mit der russischen Staatsangehörigkeit beim Generalkonsulat

Laut Regierungsverordnung der Russischen Föderation vom 29.03.2000 sind Adoptivkinder mit der russischen Staatsangehörigkeit bei den zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland anzumelden.

Für die konsularische Anmeldung eines Adoptivkindes sind dem Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Auslandspass des adoptierten Kindes im Original.
  2. Personalausweise der Adoptiveltern mit Ablichtungen.
  3. Adoptionsurkunde mit einer Ablichtung.
  4. Ein vollständig ausgefülltes Formular (in  pdf- oder doc-Format öffnen).
  5. Zwei Lichtbilder (3x4) des adoptierten Kindes.
  6. Ein Umschlag mit Rücksendeanschrift.

Die Gebühr beträgt 30,- Euro und wird per Nachnahme erhoben. Bei einer persönlichen Vorsprache ist die Zahlung mit EC-, VISA- bzw. MASTER-CARD möglich.

Abteilung Staatsangehörigkeit
Generalkonsulat der Russischen Föderation

Stand: 1. April 2009