Laut Regierungsverordnung der Russischen Föderation vom 29.03.2000 sind Adoptivkinder mit der russischen Staatsangehörigkeit bei den zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen der Russischen Föderation innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland anzumelden.
Für die konsularische Anmeldung eines Adoptivkindes sind dem Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn folgende Unterlagen vorzulegen:
- Auslandspass des adoptierten Kindes im Original.
- Personalausweise der Adoptiveltern mit Ablichtungen.
- Adoptionsurkunde mit einer Ablichtung.
- Ein vollständig ausgefülltes Formular (in pdf- oder doc-Format öffnen).
- Zwei Lichtbilder (3x4) des adoptierten Kindes.
- Ein Umschlag mit Rücksendeanschrift.
Die Gebühr beträgt 30,- Euro und wird per Nachnahme erhoben. Bei einer persönlichen Vorsprache ist die Zahlung mit EC-, VISA- bzw. MASTER-CARD möglich.
Abteilung Staatsangehörigkeit
Generalkonsulat der Russischen Föderation