Für die Staatsbürger der Schengener Staaten (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn) sowie von Israel und gilt bei den Reisen nach Russland eine Krankenversicherungspflicht.
Die Reisenden müssen bei der Visabeantragung einen Versicherungsnachweis und ein ausgefülltes Versicherungskartenformular beilegen.